Tätigkeitsbereiche

Der Regionalverband Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden sorgt in erster Linie für die Sicherstellung einer gemeinsam abgestimmten räumlichen Entwicklung in der Region.

 

Die Tätigkeitsbereiche gliedern sich wie folgt:

  1. Regionalplanung und Regionalentwicklung
  2. Erstellung von Planungsgrundlagen
  3. Veröffentlichungen

Ziele zur regionalen Planung und Zusammenarbeit (verbindlich gemäß §8 Abs. 2 ROG 2009)

 

Der Kernregion "Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden" kommt für die gesamte Entwicklung des Landes bzw. der gesamten grenzüberschreitenden Europaregion Salzburg eine Schlüsselrolle zu. Standortvorteile, Attraktivität und Dynamik der Region und des Oberzentrums Salzburg müssen als Impulsgeber der räumlichen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung des gesamten Landes genutzt, gesichert und gemeinsam weiterentwickelt werden Die Stadtregion liegt an einem Schnittpunkt europäischer Verkehrswege, sie hat eine hohe internationale Bekanntheit in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht und hat eine erfolgreiche Entwicklung genommen. Diese Entwicklung soll mit einer weiteren Stärkung der bestehenden Qualitäten fortgesetzt und durch alle lokalen und regionalen Institutionen unterstützt werden. Die stetig steigenden Ansprüche der Wirtschaft an den Standort erfordern ein Weiterentwickeln bestehender Flächen in Richtung höherwertiger Nutzungen und Verdichtungen sowie laufende Verbesserungen bei den Infrastrukturvoraussetzungen.(Quelle: REP 2013)

 


Der regionale Grüngürtel für den Salzburger Ballungsraum (verbindlich gemäß §8 Abs. 2 ROG 2009)

 

Der regionale Grüngürtel für den Salzburger Ballungsraum dient der Erhaltung der bedeutenden gemeindeübergreifenden Grünzonen.

Er wurde als multifunktionales Planungsinstrument im Regionalprogramm des Regionalverbandes Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden (RVS) festgelegt und per Verordnung der Salzburger Landesregierung am 20. September 1999 verbindlich erklärt.

 

Ziele des Grüngürtels für den Salzburger Ballungsraum sind:

  • die langfristige Erhaltung einer freien, d.h. unverbauten Landschaft
  • die Sicherung zusammenhängender Bereiche für die Landwirtschaft
  • die Verhinderung des Zusammenwachsens der Siedlungsgebiete der Stadt und der Nachbargemeinden
  • die Sicherung bestehender Grünkeile bzw. Grünverbindungen zwischen der Stadt und dem Stadtumland
  • die Erhaltung des charakteristischen Landschaftsbildes im Salzburger Zentralraum als unverbaute Kulturlandschaft und damit des hochwertigen Erholungspotentials
  • die Sicherung der verbliebenen natürlichen und naturnahen Lebensräume und Schaffung funktionaler Vernetzungen für die Tier- und Pflanzenwelt (Biotopverbundsystem).(REP 2013)

Die Festlegung des Grüngürtels gilt für die RVS Gemeinden Anif, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Großgmain, Hallwang, Stadt Salzburg und Wals-Siezenheim.

 

 

Regionalverband Salzburg Stadt

und Umgebungsgemeinden

Schillerstraße 25

5020 Salzburg

Tel: 0662 620076
post@rvs.salzburg.at

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